Wie der Name bereits vermuten lässt, geht es um handfeste Beweise, die ein Medium gegenüber dem Ratsuchenden zu erbringen hat. Dies dient der Sicherheit – und zwar sowohl für den Klienten als auch für das Medium – , dass es sich beim Kontakt mit der geistigen Welt tatsächlich um einen Verstorbenen handelt, der dem/der Ratsuchenden vertraut war.
Aus diesem Grunde zieht es jedes seriöse Medium vor, keinerlei Informationen vor oder während der Sitzung vom Klienten zu erhalten. Ein kurzes „Ja“ oder „Nein“ reicht, um deutlich zu machen, dass der Klient mit der übermittelten Information etwas anfangen kann.
Doch um welche „Beweise“ handelt es sich genau? Diese können, aber müssen sich nicht zwingend auf Äußerlichkeiten beschränken – zumal sich der Verstorbene dem Medium gegenüber in verschiedenen Alterstufen zeigen kann. Typische Beweise können beispielsweise sein:
- Typische Charaktereigenschaften des Verstorbenen
- Das Verhältnis des Verstorbenen zum Ratsuchende
- Vorlieben (Lieblingsspeisen, bevorzugte Urlaubsländer, Musik, Hobbys uvm.)
- Andere Begleiter, die der Verstorbene zu Lebzeiten hatte (Menschen, Tiere)
- Daten, Jahreszeiten, Monate, die signifikant sind oder waren
- Beruf
- Partner
- Lebensereignisse
- Krankheiten, körperliche Merkmale
Wichtig ist dabei zu betonen, dass übermittelte Schicksalschläge wie Krankheiten oder Schmerzen natürlich nicht mehr von Relevanz für den Verstorbenen sind, sondern ausschließlich der Identifikation dienen.
Ratsuchende erwarten oder erhoffen dabei meist eine ganz bestimmte Person, die sich zeigen soll. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die geistige Welt diesem Wunsch oft gerne nachkommt, um den HIntebliebenden zu versichern, dass es ihnen gut geht. Es kann aber auch vorkommen, dass ich Personen zeigen, die der Ratsuchende nicht unbedingt erwartet hat oder mit denen er nicht mal gerechnet hat. Mir persönlich ist es wichtig, diesen Wunsch der geistigen Welt ebenso zu respektieren, denn schließlich zeigt sie uns damit, dass auch der „Vergessene“ uns etwas Wichtiges mitzuteilen hat. .